ARBEITSRECHT

Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mit Herrn Rechtsanwalt Förster, Fachanwalt für Arbeitsrecht, haben Sie einen ausgewiesenen Experten auf Ihrer Seite. Durch jahrelange praktische und theoretische Erfahrung vertritt er Ihre Position bestmöglich.


Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht

  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Restrukturierung und Betriebsänderung
  • Optimierung von Arbeitsbedingungen
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Abfindungsoptimierung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Tarifvertragsrecht
  • Personelle Einzelmaßnahmen